ZÜS PRÜFUNGEN

Stillstände vermeiden

Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach BetrSichV von zugelassenen Überwachungs­stellen (ZÜS) geprüft werden. Als unabhängige Experten führen wir die Prüfung von Befahr- und Druck­anlagen vor Ort in Zusammen­arbeit mit der ZÜS durch und klären, ob der Zustand der relevanten Anlagen eine sichere Nutzung gewährleistet.

Perfekte Reaktion

Durch unser breites Leistungsspektrum können wir alle relevanten ZÜS-Prüfungen, aber auch Wartungs- und Reparaturdienste aus einer Hand anbieten. Das spart Ihnen Zeit und Kosten, garantiert die Sicherheit in der Windenergieanlage und die der Servicetechniker.

Gesetzlich vorgeschriebene ZÜS-Prüfungen

Sicherheit ist Pflicht

Gesetzliche Auflagen sind viel mehr als nur lästige Pflicht:


Regelmäßige Kontrollen helfen, Warnzeichen für Geräteversagen oder Materialermüdung rechtzeitig zu entdecken. So lassen sich drohende Probleme beheben, bevor sie auftreten.


Um hierbei den Überblick zu behalten und bei allen Fragen rund um die Prüfungen steht FIS Ihnen als Partner zur Seite.

 

Fälligkeiten

  • Inbetriebnahmeprüfung Servicelift
  • Inbetriebnahmeprüfung Druckanlage
  • Jährliche Prüfung Servicelift (Haupt- / Zwischenprüfung)
  • Wiederkehrende Prüfung Druckanlage nach 10 bzw. 20 Betriebsjahren

Prüfung der Befahranlagen

Der Servicelift in Windenergieanlagen muss nach BetrSichV § 15, DGUV Vorschrift 54 § 23, DIN EN 1808 jährlich überprüft werden.

 

Der Abstand zwischen zwei Hauptprüfungen darf höchstens zwei Jahre betragen und zwischen zwei Hauptprüfungen muss eine Zwischenprüfung erfolgen.


Während der Prüfung werden die Funktionen des Servicelifts im vollen Umfang getestet, sowie das Umfeld des Lifts auf mögliche Mängel untersucht. Auch die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Fangvorrichtung oder Überlastfunktion) werden auf Ihre Wirksamkeit getestet, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.


Die Prüfung wird Ihnen von der ausführenden ZÜS bescheinigt. Vor Ort werden Prüfplakette und –protokoll hinterlegt. Das Protokoll erhalten Sie zeitnah nach Abschluss der Arbeiten auch in digitaler Form.


So gewährleisten Sie, unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen, die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit Ihrer Befahranlage.